Datenschutz-Schulung

Warum sind Datenschutz-Schulungen so wichtig?

Alle dem Unternehmen angehörigen Personen sollten sensibilisiert sein und das Wissen haben, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist.

Datenschutz-Schulungen in Ihrem Unternehmen sind unerlässlich. Technische und organisatorische Maßnahmen bilden zwar eine wichtige Grundlage für den Datenschutz, letzten Endes sind es jedoch kompetente Mitarbeiter, die in der Lage sein müssen, mit den erhöhten Anforderungen der DSGVO umzugehen.

Für wen ist ein Training im Datenschutz sinnvoll?

Eine Schulung ist für jeden Ihrer Angestellten zu empfehlen, der/die personenbezogene Daten regelmäßig verarbeitet. Aber auch für Angestellte, die nur ab und zu Daten verarbeiten, kann ein Training von Vorteil sein.

Welchen Mehrwert haben Seminare im Datenschutz für mein Unternehmen?

Eine Schulung schützt Mitarbeiter sowie das Unternehmen vor Verstößen. Die überwiegende Zahl von Schäden im Datenschutz und in der IT-Sicherheit (z. B. durch Hackerangriffe) entsteht durch Nachlässigkeiten oder fehlendes Wissen. Dazu gehört auch, die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen in Sachen IT-Sicherheit am Arbeitsplatz zu kennen. Durch entsprechende Aufklärung können Unternehmen „Ihre“ Daten schützen und so Bußgelder vermeiden.

Die Schulungs-Inhalte helfen Mitarbeitern dabei, Prozesse mit Verarbeitungen von personenbezogenen Daten zu identifizieren und diese im Hinblick auf die unternehmensinternen datenschutzrechtlichen Vorgaben korrekt auszuführen bzw. abzubilden.

Darüber hinaus sollten Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter die Bedürfnisse der jeweiligen Branche bzw. Gruppe, die geschult wird, berücksichtigen, weil für Bereiche wie z.B. Vertrieb, Marketing, Personal oder Kundenbetreuung individuelle datenschutzrechtliche Besonderheiten gelten, die berücksichtigt werden müssen.

Gibt es Nachweis- und Schulungspflichten in der DSGVO?

Verantwortliche Stellen trifft nach der DSGVO eine Nachweispflicht für die Einhaltung des Datenschutzes (vgl. Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Daher ist es unerlässlich und besonders wichtig, die eigenen Mitarbeiter bezüglich der relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben (regelmäßig) zu schulen, um einer fehlerhaften Umsetzung der rechtlichen Vorgaben vorzubeugen und Risiken im Unternehmen aus verschiedensten Datenschutzverletzungen zu minimieren.

Es existiert außerdem eine konkrete Regelung in der DSGVO zum Erfordernis von Datenschutzschulungen für Mitarbeiter (vgl. Art. 39 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Hiernach fällt es in den Aufgabenbereich des (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten, die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter durchzuführen.

Auch aus Art. 32 DSGVO ergibt sich die datenschutzrechtliche Schulungspflicht, da die dort definierten „geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen“ ohne die entsprechende Unterrichtung der organisatorischen Handlungseinheiten eines Unternehmens, vor allem der Mitarbeiter, schwer oder gar nicht eingehalten werden können.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meine Mitarbeiter nicht schule?

Es kann zu einer Häufung von Fehlern und Datenschutzverletzungen kommen.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann von der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wie oft sollten Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz stattfinden?

Sinnvoll sind regelmäßige Schulungen. Man kann mit den Grundlagen beginnen und mit weiteren aufbauenden Schulungen das Wissen festigen und etwaige Aktualisierungen/Änderungen einbinden.

In welcher Form können diese Schulungen im Datenschutz stattfinden?

(Präsenz- vs. Datenschutz-Online-Schulungen)

Wir können Sie bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter ganz nach Ihren Wünschen und im Rahmen Ihrer internen Organisation unterstützen. Die Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter nach der DSGVO und dem BDSG können persönlich vor Ort von einem Datenschutzbeauftragten mit entsprechender Zertifizierung gehalten oder mittels einer E-Learning-Plattform durchgeführt werden.

In welchen Fällen ist eine E-Learning-Plattform die bessere Alternative für mein Unternehmen?

Um der Schulungspflicht, gerade bei einer größeren Anzahl an Mitarbeitern, pflichtgerecht und regelmäßig nachkommen zu können, ist der unternehmensinterne Einsatz einer E-Learning- oder E-Training-Plattform effektiv und flexibel zugleich.

Eine E-Learning-Plattform im Datenschutz bietet die Chance, jede Datenschutz-Schulung für jeden Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig anzubieten. Im Falle einer Online-Schulung ist eine physische Anwesenheit der Teilnehmer nicht erforderlich. Dadurch kommt es weder zu räumlichen noch zu zeitlichen Engpässen.

Ausfälle von Mitarbeitern, etwa bei Krankheit, Urlaub oder Dienstreisen, werden in der Regel bei Präsenzveranstaltungen wegen des erneuten organisatorischen Aufwandes nicht kompensiert. Hier ist die Gefahr groß, dass die Mitarbeiter wichtige Inhalte verpassen.

Bei E-Learning ist in der Regel eine automatisierte Protokollierung der Lernfortschritte und des jeweiligen Abschlusses der Mitarbeiterschulung konfigurierbar. Die Inhalte der Datenschutz-Schulung für die Mitarbeiter werden zudem nicht nur textlich, sondern auch visuell durch den Einsatz von Fotos und Videos dargestellt. Darüber hinaus können die Inhalte in der Regel auch in verschiedenen Sprachen abgerufen werden, damit alle Mitarbeiter die wichtigen datenschutzrechtlichen Inhalte verstehen können.

Wie kann ich die erfolgte Schulung bei einer Unternehmensprüfung nachweisen?

Die Teilnahme an und der Abschluss der Schulung im Datenschutz (in Präsenz wie auch Online) wird mit einem Zertifikat nachgewiesen, um der gesetzlichen Nachweispflicht aus der DSGVO nachkommen zu können.
Welche Kosten muss ich für diese Mitarbeiterschulungen einkalkulieren?

Sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an. Für unsere Preisgestaltung ist dabei u.a. relevant, ob Sie in Präsenz oder per E-Learning schulen möchten.