Die Mitgliedstaaten der EU mussten die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblowing-Richtlinie“), bis zum 17.12.2021 in nationale Gesetze überführen. Der Bundestag hat nun (verspätet) am 16.12.2022 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Hinweisgeberschutzgesetz.
Das Hinweisgeberschutzgesetz will einen umfassenden Schutz von Whistleblowern gewährleisten.
Unternehmen müssen sich mit der neuen Rechtslage auseinander setzen und die notwendigen Maßnahmen treffen.
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