Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblowing-Richtlinie“), bis zum 17. 12.2021 in nationale Gesetze überführen. Aktuell ist allerdings nicht absehbar, ob es die neue deutsche Bundesregierung schaffen wird, ein entsprechendes Gesetz vor Ablauf der Frist zu verabschieden. Im Koalitionsvertrag ist eine „rechtssichere“ und „praktikable“ Umsetzung vorgesehen, über die Mindestanforderungen der Whistleblowing-Richtlinie hinaus.
Da EU-Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar sein können, sollten Entscheider mit ihren Maßnahmen nicht bis zur Umsetzung ins nationale Recht warten und die Zeit nutzen. Sicher ist außerdem: Das entsprechende Gesetz wird kommen, und zwar bald.
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