HinSchG - Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 31.5.2023 I Nr. 140 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 10 Abs. 2 dieses G am 2.7.2023 in Kraft. § 41 tritt gem. Art. 10 Abs. 1 dieses G am 3.6.2023 in Kraft.